AGB

AGB / Teilnahmebedingungen

  • Thomas Wittke, Königsberger Str. 43, 23774 Heiligenhafen  stellt einen Buchungskalender online bereit.
  • Thomas Wittke, Königsberger Str. 43, 23774 Heiligenhafen erbringt  keine eigenen Beherbergungsleistungen, sondern  zeigt nur den vom Vermieter zu pflegenden Buchungskalender an. Der Vermieter hat die Pflicht, seine Daten regelmäßig zu prüfen und abzugleichen, vor allem die exportierten Buchungsdaten.
  • Der Vermieter ist für die Erstellung von Backups selbst verantwortlich.
  • Der Vermieter ist für die Inhalte im Buchungskalender  selbst verantwortlich und stellt Thomas Wittke, Königsberger Str. 43, 23774 Heiligenhafen  von allen  Ansprüchen  Dritter frei.
  • Thomas Wittke, Königsberger Str. 43, 23774 Heiligenhafen  ist kein Reiseveranstalter im Sinne  §§ 651a ff. BGB.
  • Der Vermieter erklärt, dass die Inhalte frei von allen Rechten Dritter sind.
  • Thomas Wittke, Königsberger Str. 43, 23774 Heiligenhafen ist berechtigt,  Teilnehmer am Buchungskalender abzulehnen oder auszuschließen.
  • Haftungsausschluss
    Thomas Wittke, Königsberger Str. 43, 23774 Heiligenhafen  haftet nicht für Störungen in Folge höherer Gewalt oder Streiks oder Störungen im Kommunikationsnetz oder für Providerstörungen. Eine Haftung von Thomas Wittke, Königsberger Str. 43, 23774 Heiligenhafen  ist ausgeschlossen.
  • Bei Programmfehlern bitten wir um schnelle Benachrichtigung. Scripte unterliegen immer gewissen Sicherheitsrisiken, die wir trotz großer Sorgfalt nicht hundertprozentig aussschließen können und die im Zweifel zu unerwartetem Programmverhalten führen können. Wir weisen darauf hin, dass Buchungen immer zu überprüfen sind.

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  • Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
    § 139 BGB findet keine Anwendung.

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